Du willst wissen, wie viel vom Brutto 2026 wirklich bei dir ankommt? Der Grundfreibetrag steigt erneut – und genau das sorgt dafür, dass ein größerer Teil deines Einkommens komplett steuerfrei bleibt. In diesem Ratgeber erfährst du, was hinter dem Freibetrag steckt, wie sich die Anhebung auf verschiedene Gehälter auswirkt und welche Stellschrauben du zusätzlich drehen kannst, um dein Netto zu steigern. Mit verständlichen Beispielen, einer kompakten Tabelle und konkreten Praxistipps.
Was ist der Grundfreibetrag – und warum er 2026 besonders wichtig ist
Der Grundfreibetrag ist der Teil deines zu versteuernden Einkommens, der komplett steuerfrei bleibt. Erst wenn du über diesen Betrag hinaus verdienst, greift die Einkommensteuer. 2026 steigt dieser Freibetrag erneut – ein zentraler Hebel, um Kaufkraft zu stabilisieren und die sogenannte „kalte Progression“ abzumildern. Für dich heißt das: Bei gleichem Bruttolohn bleibt unterm Strich mehr Netto übrig.
Wie hoch liegt der Grundfreibetrag 2026 konkret?
Für das Steuerjahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag voraussichtlich 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € bei Zusammenveranlagung. Gegenüber 2025 (12.096 €) sind das +252 € mehr steuerfreier Spielraum pro Person. Die Anhebung knüpft an die bereits beschlossenen Entlastungen an und wird in den gängigen Lohnsteuerklassen automatisch berücksichtigt, sobald die Jahreslohnberechnung greift.
So wirkt die Anhebung auf dein Nettogehalt
Auch wenn 252 € mehr steuerfreier Betrag zunächst klein klingen, summiert sich der Effekt – gerade in Verbindung mit den verschobenen Tarifzonen und der Abmilderung der kalten Progression. Denn: Jeder Euro, der unter den Grundfreibetrag rutscht, bleibt zu 100 % steuerfrei. Das senkt deine Einkommensteuer und erhöht proportional dein Netto. Je nach Einkommen kann das jährliche Plus im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich liegen.
Beispielrechnungen: Netto-Effekt bei typischen Gehältern
Um den Effekt greifbar zu machen, betrachten wir beispielhafte Jahresbruttos (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer 0 %, nur Grundtarif, Sozialabgaben unverändert gedacht). Der Mehrbetrag 2026 gegenüber 2025 ergibt sich im Kern aus dem höheren Grundfreibetrag; bei sehr niedrigen Einkommen schlägt er stärker durch, bei sehr hohen Einkommen relativiert er sich.
Fall A: 24.000 € Jahresbrutto
Bei einem Brutto knapp über dem Grundfreibetrag reduzierst du deine steuerpflichtige Basis am stärksten relativ zu deinem Einkommen. Der zusätzliche Freibetrag von 252 € bleibt vollständig steuerfrei; dein Netto steigt grob um die Grenzsteuer dieser Zone – in diesem Bereich typischerweise zwischen 14 % und 20 %. Realistisch sind rund 35–50 € netto pro Jahr mehr.
Fall B: 45.000 € Jahresbrutto
Im mittleren Einkommen wirken sowohl der zusätzliche Freibetrag als auch die leicht angehobenen Tarifzonen. Der 252‑€‑Zuwachs wird in einem Bereich besteuert, in dem die Grenzsteuer höher liegt. Daraus resultiert ein Netto‑Plus von etwa 55–75 € jährlich – je nach Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Zuschlägen.
Fall C: 80.000 € Jahresbrutto
Im oberen Mittelfeld bleibt der Effekt ebenfalls positiv, aber absolut etwas größer, relativ kleiner. Durch den höheren Grundfreibetrag und die Tarifverschiebung ergibt sich ein Netto‑Plus von ungefähr 60–90 € pro Jahr. Auch hier gilt: Familienstand, Kinderfreibetrag und Kirchensteuer verändern das Bild.
Tabelle: Grundfreibetrag im Vergleich (Einzelveranlagung)
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Grundfreibetrags in den letzten Jahren sowie die Stufen bis 2026. Das hilft, die langfristige Entlastung einzuordnen.
| Jahr | Grundfreibetrag | Veränderung zum Vorjahr |
| 2023 | 10.908 € | +561 € |
| 2024 | 11.784 € | +876 € |
| 2025 | 12.096 € | +312 € |
| 2026 | 12.348 € | +252 € |
Wer profitiert am meisten – und wer weniger?
Am stärksten profitieren Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Einkommen nah am Grundfreibetrag liegt: Bei ihnen rutschen relativ viele Euro in die steuerfreie Zone. Familien mit Zusammenveranlagung profitieren doppelt, weil sich der Freibetrag verdoppelt. Bei sehr hohen Einkommen fällt der relative Effekt geringer aus – absolut bleibt es dennoch ein messbares Plus.
Zusammenhang mit Kinderfreibetrag und Entlastungen für Familien
Der Grundfreibetrag ist nur eine Stellschraube. Parallel werden Kinderfreibetrag und Kindergeld schrittweise angepasst. Im Ergebnis kann das Zusammenspiel aus höherem Grundfreibetrag, angehobenen Kinderfreibeträgen und verschobenen Tarifzonen die Jahressteuerlast deutlicher senken, als eine isolierte Betrachtung des Grundfreibetrags vermuten lässt. Wichtig ist, dass das Finanzamt bei der Veranlagung automatisch die günstigste Variante zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag ansetzt (Günstigerprüfung).
Lohnsteuer vs. Einkommensteuer: Wann siehst du den Effekt?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spüren den Effekt in der Regel ab Januar 2026 in ihrer Netto‑Auszahlung, weil die elektronischen Lohnsteuertabellen den höheren Freibetrag und die Tarifzonen berücksichtigen. Wer schwankende Gehälter, Sonderzahlungen oder Midijob‑Grenzen hat, sieht die endgültige Wirkung erst mit dem Einkommensteuerbescheid nach Abgabe der Steuererklärung, wenn alle Monate zusammengeführt werden.
Selbstständige: Vorauszahlungen intelligent anpassen
Für Selbstständige und Freiberufler wirkt der höhere Grundfreibetrag über die Einkommensteuervorauszahlungen. Wenn deine Gewinnschätzung unverändert bleibt, sinkt die voraussichtliche Steuerschuld leicht. Prüfe daher Anfang 2026 deine Vorauszahlungsbescheide und beantrage bei Bedarf eine Anpassung. Das schont deine Liquidität im laufenden Jahr.
Netto‑Hebel im Alltag: So holst du mehr aus dem höheren Grundfreibetrag heraus
Der Grundfreibetrag steigt automatisch – aktiv werden solltest du trotzdem. Viele Abzugsmöglichkeiten erhöhen indirekt den Anteil deines Einkommens, der faktisch steuerfrei bleibt, weil sie dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) senken. Typische Beispiele: Werbungskosten oberhalb der Pauschale, Sonderausgaben wie Altersvorsorge (Riester/Rürup) oder Spenden sowie außergewöhnliche Belastungen.
Werbungskosten gezielt über die Pauschale bringen
Die Werbungskostenpauschale entlastet dich ohne Nachweise. Wer jedoch deutlich mehr Fahrtkosten, Fortbildungen oder Arbeitsmittel geltend machen kann, sollte Belege sammeln. Schon ein zusätzlicher dreistelliger Betrag, der als Werbungskosten durchgeht, wirkt steuerlich ähnlich wie eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags – dein zvE sinkt entsprechend.
Altersvorsorge & Sonderausgaben nutzen
Beiträge zur Basisrente (Rürup) sind in weiten Teilen absetzbar; auch Riester kann – je nach Zulagenlage – attraktiv sein. Zusätzlich mindern Spenden, Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen oder Kinderbetreuungskosten dein zvE. Prüfe, ob es sinnvoll ist, Ausgaben zeitlich zu bündeln (Stichwort: Timing), um in einem Jahr stärker zu profitieren.
Steuerklassen, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte & ELStAM
Verheiratete sollten ihre Steuerklassenkombination (z. B. III/V oder IV/IV mit Faktor) prüfen – gerade bei unterschiedlichen Einkommen. Ein eingetragener monatlicher Freibetrag in den ELStAM (z. B. für hohe Werbungskosten, doppelte Haushaltsführung) senkt die laufende Lohnsteuer sofort. Das ist kein Ersatz für den Grundfreibetrag, sondern ein zusätzlicher Hebel, um die Liquidität über das Jahr hinweg zu verbessern.
Kalte Progression verstehen – und warum die Anhebung hilft
„Kalte Progression“ beschreibt den Effekt, dass Löhne zwar nominal steigen (z. B. um die Inflation auszugleichen), aber durch den progressiven Steuertarif ein überproportionaler Teil davon als Steuer abfließt. Indem der Grundfreibetrag und die Tarifgrenzen regelmäßig angepasst werden, bleibt mehr von notwendigen Lohnerhöhungen real bei dir ankommen. Die Anhebung 2026 ist Teil dieses Entlastungsmechanismus.
Sonderfälle: Minijob, Midijob, mehrere Jobs
Beim Minijob (bis 538 € mtl. Stand 2025, perspektivisch dynamisiert) spielt der Grundfreibetrag keine Rolle, weil Minijobs pauschal versteuert werden. Im Midijob‑Bereich (Übergangsbereich) kann die Kombination aus reduziertem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung und höherem Grundfreibetrag deine Nettoquote verbessern. Hast du mehrere Jobs, zählt für die Grundfreibetragswirkung die Summe deiner steuerpflichtigen Einkünfte – der Effekt wird letztlich im Steuerbescheid sichtbar.
Lohnersatzleistungen, Renten & Nebeneinkünfte
Beziehst du Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld, sind diese zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Hier kann der höhere Grundfreibetrag die Progressionswirkung etwas dämpfen. Bei Renten und Mieteinnahmen gilt: Entscheidend ist dein gesamtes zvE – auch hier sorgt der zusätzliche Freibetrag für leicht weniger Steuer. Wer nebenberuflich tätig ist (z. B. Übungsleiter‑ oder Ehrenamtspauschale), kann mehrere Entlastungen kombinieren.
Drei schnelle Praxishebel für mehr Netto 2026
- Pendlerpauschale & Homeoffice: Strecke sauber erfassen, Homeoffice‑Tage und Arbeitstage abgrenzen, Belege sammeln. So schiebst du mehr Einkommen effektiv unter deine persönliche Steuerlast – in Kombination mit dem höheren Grundfreibetrag.
- Arbeitsmittel & Fortbildung: Laptop, Fachliteratur, Kurse – gezielt planen und ggf. in ein Steuerjahr bündeln. Über der Pauschale machen sich zusätzliche Werbungskosten fühlbar bemerkbar.
- Vorsorgeaufwand: Rürup‑Beiträge, Riester‑Zulagen, Krankheitskosten – prüfen, optimieren, dokumentieren. Jeder absetzbare Euro stärkt die Netto‑Wirkung des Grundfreibetrags.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Viele lassen Freibeträge für das laufende Jahr ungenutzt, weil sie keinen Antrag auf Lohnsteuer‑Ermäßigung stellen. Andere führen keine Fahrten‑ und Belegnachweise, verschenken damit Werbungskostenpotenzial und sehen die positive Grundfreibetrags‑Wirkung nur abgeschwächt. Ebenfalls verbreitet: falsche Steuerklasse bei Ehepaaren oder fehlende Günstigerprüfung für Kinder. Nimm dir daher einmal jährlich Zeit für einen Steuer‑Check.
Was bedeutet die Erhöhung für die Steuererklärung 2026?
Bei der Steuererklärung 2026 wird der höhere Grundfreibetrag automatisch im Einkommensteuertarif berücksichtigt. Achte auf vollständige Anlagen N, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen und ggf. Anlage R (Renten) oder Anlage V (Vermietung). Nutzt du eine Steuersoftware, achte darauf, dass die Tabellen und Pauschalen auf dem Stand 2026 sind, damit Vorausberechnungen korrekt laufen.
Blick über den Tellerrand: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer & Sozialabgaben
Der Grundfreibetrag betrifft ausschließlich die Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag fällt für die große Mehrheit weiterhin nicht an; für Top‑Verdiener bleibt er relevant. Kirchensteuer orientiert sich an der festgesetzten Einkommensteuer und sinkt mit ihr. Sozialabgaben (Renten‑, Kranken‑, Pflege‑, Arbeitslosenversicherung) werden davon nicht direkt beeinflusst; Gehaltsumwandlungen für betriebliche Altersvorsorge können hier zusätzlich Vorteile schaffen.
Netto planen: Monats‑ vs. Jahresperspektive
Gerade bei einmaligen Zahlungen (Bonus, Urlaubsgeld) lohnt die Jahresperspektive. Denn der Grundfreibetrag gilt jährlich. Bei Jobwechseln oder Elternzeit kann es sinnvoll sein, die Steuerklassenwahl und Freibetragsanträge am Kalenderjahr auszurichten, um die Wirkung des Freibetrags optimal mitzunehmen.
FAQs zum Grundfreibetrag 2026
Viele Leserinnen und Leser haben rund um den neuen Grundfreibetrag ganz praktische Fragen: Wer profitiert konkret, was muss ich eintragen – und wie wirkt sich das im Zusammenspiel mit Kinderfreibetrag, Kirchensteuer oder Kapitaleinkünften aus? Die folgenden FAQs geben dir schnelle, verständliche Antworten und zeigen, wie du das Plus 2026 optimal mitnimmst.
Gilt der Grundfreibetrag für jeden?
Ja. Er gilt für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen – unabhängig von der Beschäftigungsform. Bei Zusammenveranlagten verdoppelt er sich.
Muss ich etwas beantragen, um zu profitieren?
Nein. Arbeitgeber wenden die Tabellen automatisch an. Nur zusätzliche individuelle Freibeträge (z. B. hohe Werbungskosten) musst du separat in den ELStAM hinterlegen lassen.
Warum steigt der Grundfreibetrag „nur“ um 252 €?
Die Anhebung orientiert sich an der Inflations‑ und Lohnentwicklung. Ziel ist es, die kaufkraftneutrale Belastung zu sichern – also kalte Progression zu kompensieren, nicht darüber hinaus zu entlasten.
Zählt der Grundfreibetrag auch für Kapitaleinkünfte?
Nein, Kapitaleinkünfte fallen grundsätzlich unter die Abgeltungsteuer und den Sparer‑Pauschbetrag. Der Grundfreibetrag wirkt hier nur, wenn du eine Nichtveranlagungs‑Bescheinigung hast oder eine Günstigerprüfung bei der Veranlagung günstiger ist.
Fazit: 2026 bringt spürbar mehr Netto – wenn du die Stellschrauben nutzt
Der höhere Grundfreibetrag 2026 verschafft dir automatisch ein Nettoplus. Noch stärker wird der Effekt, wenn du zusätzlich Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorge optimal ansetzt, die Steuerklassenwahl prüfst und Freibeträge eintragen lässt. So kombinierst du gesetzliche Entlastung und persönliche Gestaltung – und sicherst dir messbar mehr Netto vom Brutto.
