FinanzenSteuern & FreibeträgePendlerpauschale + Homeoffice: maximale Erstattung

Pendlerpauschale + Homeoffice: maximale Erstattung

So kombinierst du Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale clever – ohne Geld zu verschenken.

Pendeln kostet Geld – Sprit, Ticket, Zeit. Gleichzeitig arbeiten viele tageweise zu Hause. Wer beide Welten planvoll nutzt, kann seine Werbungskosten deutlich erhöhen und das Netto spürbar sichern. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du mit wenigen Entscheidungen pro Woche die Pendlerpauschale und die Homeoffice‑Pauschale optimal kombinierst – rechtssicher, praxistauglich und mit klaren Rechenwegen.

Inhaltsverzeichnis:

Warum dieses Thema 2025/2026 besonders wichtig ist

Die Arbeitswelt bleibt hybrid: Viele pendeln an drei bis vier Tagen ins Büro und arbeiten den Rest zu Hause. Genau hier liegen die größten Steuervorteile – wenn du die Regeln der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) und der Homeoffice-Pauschale sauber miteinander kombinierst. Dieser Guide zeigt dir, wie du das Optimum aus deiner Steuererklärung herausholst: mit klaren Rechenbeispielen, einer Vergleichstabelle und einer Schritt-für-Schritt-Strategie für deine Lohnsteuerjahreserklärung.

Die zwei Grundpfeiler: Entfernungspauschale & Homeoffice-Pauschale

Die Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) beträgt grundsätzlich 0,30 € pro einfachem Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Ab dem 21. Kilometer steigt sie auf 0,38 € pro Kilometer (befristet bis einschließlich 2026). Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – Auto, Bahn, Rad oder zu Fuß – und wird pro Arbeitstag angesetzt, an dem du tatsächlich ins Büro fährst (eine einfache Strecke pro Tag).

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro vollem Homeoffice-Tag, maximal für 210 Tage im Jahr (Höchstbetrag 1.260 €). Sie ist eigenständig neben anderen Werbungskosten, aber sie gilt nur für Tage, an denen du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast. Für Misch‑Tage (erst Homeoffice, dann Büro) zählt die Entfernungspauschale – die Homeoffice-Pauschale fällt dann weg.

Wichtige Basisbegriffe im Überblick

Die „erste Tätigkeitsstätte“ ist in der Regel der vom Arbeitgeber vertraglich festgelegte Hauptarbeitsort. Fahrten dorthin sind mit der Entfernungspauschale abgedeckt. Dienstreisen zu anderen Orten (Termine, Kunden, Seminare) sind Auswärtstätigkeiten – hier gelten die tatsächlichen Reisekosten samt Verpflegungsmehraufwand. Verwechsle das nicht: Nur die täglichen Wege zur ersten Tätigkeitsstätte fallen unter die Pendlerpauschale.

Wer wirklich profitiert – und warum

Beschäftigte mit langen Anfahrtswegen gewinnen überproportional durch die gestaffelte Pauschale ab dem 21. Kilometer. Beschäftigte mit kurzer Strecke profitieren stark von zusätzlichen Homeoffice-Tagen, weil 6 € pro Tag oft mehr bringen als 8–12 Kilometer Entfernungspauschale. Wer konsequent dokumentiert, erreicht schnell den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € – und überschreitet ihn meist deutlich.

Praxis: So rechnest du richtig

Bevor wir in Spezialfälle abbiegen, sichern wir die Grundlogik: Pro Arbeitstag wählst du entweder Entfernungspauschale (wenn du ins Büro fährst) oder die Homeoffice-Pauschale (wenn du ausschließlich zu Hause arbeitest). Eine Doppelnutzung für denselben Tag ist nicht möglich. Für öffentliche Verkehrsmittel kannst du alternativ – falls günstiger – die tatsächlichen Ticketkosten statt der Pauschale ansetzen.

Beispiel 1: Kurze Strecke (8 km einfach), 220 Arbeitstage, davon 120 Homeoffice

  • Du fährst an 100 Tagen ins Büro, einfache Entfernung 8 km.
  • Entfernungspauschale: 100 Tage × 8 km × 0,30 € = 240 €
  • Homeoffice-Pauschale: 120 Tage × 6 € = 720 €

Summe: 960 € Werbungskosten nur aus Mobilität/Homeoffice. Zusammen mit weiteren Kosten (Arbeitsmittel, Telefon, Fachliteratur) ist der Pauschbetrag von 1.230 € schnell geknackt – jeder Euro darüber mindert deine Steuerlast.

Beispiel 2: Mittelstrecke (22 km einfach), 210 Arbeitstage, davon 70 Homeoffice

Büro-Tage: 140, Homeoffice-Tage: 70.

  • Entfernungspauschale: Für 22 km gilt: 20 km × 0,30 € + 2 km × 0,38 € = 6,00 € + 0,76 € = 6,76 € pro Tag.
  • Jahresbetrag: 140 × 6,76 € = 946,40 €
  • Homeoffice-Pauschale: 70 × 6 € = 420 €

Summe: 1.366,40 € – du liegst bereits über dem Pauschbetrag.

Beispiel 3: Lange Strecke (48 km einfach), 216 Arbeitstage, davon 36 Homeoffice

Büro-Tage: 180, Homeoffice-Tage: 36.

  • Pro Büro-Tag: 20 km × 0,30 € + 28 km × 0,38 € = 6,00 € + 10,64 € = 16,64 €
  • Jahresbetrag: 180 × 16,64 € = 2.995,20 €
  • Homeoffice-Pauschale: 36 × 6 € = 216 €

Summe: 3.211,20 € – beachtliche Werbungskosten allein aus Mobilität/Homeoffice.

Vergleichstabelle: Was bringt dir mehr – Büro oder Homeoffice?

Die folgenden Werte zeigen, ab welcher einfachen Entfernung die Pendlerpauschale pro Büro‑Tag höher ist als 6 € Homeoffice:

Einfache Entfernung Tageswert Entfernungspauschale Ab wann > 6 €?
10 km 10 × 0,30 € = 3,00 € Nein
15 km 15 × 0,30 € = 4,50 € Nein
20 km 20 × 0,30 € = 6,00 € Gleichstand
22 km 20 × 0,30 € + 2 × 0,38 € = 6,76 € Ja
30 km 20 × 0,30 € + 10 × 0,38 € = 9,80 € Ja
50 km 20 × 0,30 € + 30 × 0,38 € = 17,40 € Ja

Fazit: Unter ~20 km lohnt sich ein zusätzlicher Homeoffice‑Tag steuerlich meist mehr als ein Büro‑Tag. Ab 21+ km gewinnt die Entfernungspauschale deutlich – jeder Büro‑Tag bringt dann mehr als 6 €.

Homeoffice vs. Misch‑Tag: die goldene Regel

Die Homeoffice-Pauschale gibt es nur für Tage mit ausschließlicher Tätigkeit zu Hause. Sobald du an einem Tag zur ersten Tätigkeitsstätte fährst, ist der Tag ein „Büro‑Tag“ – und du nutzt die Entfernungspauschale (eine einfache Strecke). Wer seine Woche plant, sollte deshalb bewusst „echte Homeoffice‑Tage“ bündeln, statt täglich kurz ins Büro zu fahren.

Öffis statt Auto: wann echte Kosten besser sind

Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln darfst du statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn diese höher sind. Beispiel: Monatskarte 120 €, 18 km einfacher Weg, 18 km × 0,30 € = 5,40 € pro Tag. Bei 20 Bürotagen entspräche die Pauschale 108 €. Liegt dein Ticket darüber, sind die realen Kosten günstiger. Belege aufbewahren!

Besonderheiten: Rad, zu Fuß, Fahrgemeinschaft, Park+Ride

Die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Du kannst sie also auch für Fahrrad, E‑Bike, zu Fuß oder Fahrgemeinschaften ansetzen. Bei Park+Ride zählt die Gesamtentfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte (nicht nur die Bahnstrecke). Wichtig ist die einfache Entfernung – die Rückfahrt wird nicht zusätzlich gerechnet.

Doppelte Haushaltsführung & Umzug

Pendelt man nur deshalb so weit, weil der Arbeitsort sehr weit vom Familienwohnsitz liegt, kann die „doppelte Haushaltsführung“ günstiger sein (Miete am Arbeitsort, Heimfahrten, Verpflegungspauschalen zu Beginn). Ziehst du wegen des Jobs um, sind Umzugskosten als Werbungskosten absetzbar. Das sind eigene Themen – aber es lohnt, sie zu prüfen, wenn deine Pendeldistanz extrem ist.

Unfall auf dem Arbeitsweg

Unfallkosten auf dem direkten Weg zur Arbeit sind zusätzlich zur Entfernungspauschale absetzbar (z. B. Reparatur, Abschleppen). Dokumentiere Unfall, Rechnung und Zusammenhang mit dem Arbeitsweg. Umwege (z. B. Kinder zur Kita) sind nur zulässig, wenn sie eine „zumutbare“ längere Strecke darstellen – im Zweifel kurze Notiz in die Steuerakte.

Hybride Woche optimal planen

Plane deine Büro‑Tage auf Strecken >20 km so, dass du steuerlich maximal profitierst, und bündle Homeoffice in vollen Tagen. Vermeide Misch‑Tage, wenn sie keinen echten Mehrwert bringen. Typisch sinnvoll: 2–3 volle Homeoffice‑Tage + 2–3 volle Büro‑Tage statt 5 Misch‑Tage.

Mini‑Strategie für deine Jahresplanung

  1. Entfernung je einfacher Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte prüfen (Google Maps, Arbeitgeberangabe).
  2. Grobe Jahresplanung: Wie viele volle HO‑Tage vs. Büro‑Tage sind realistisch?
  3. Check pro Strecke: Bringt ein Büro‑Tag > 6 €? Falls ja, lieber als vollen Büro‑Tag planen; falls nein, eher Homeoffice bündeln.

Dokumentation: So hältst du der Prüfung stand

Steuerlich zählt, was du plausibel belegen kannst. Für Homeoffice‑Tage reicht in der Regel eine Auflistung (Kalender, Excel, Zeiterfassung). Für Büro‑Tage hilft der Arbeitszeitkalender, Dienstpläne oder ein kurzer Vermerk. Für ÖPNV‑Tickets die Rechnungen/Abos abspeichern. Je sauberer deine Belege, desto reibungsloser die Veranlagung.

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

Viele verschenken Geld, weil sie entweder die Homeoffice‑Pauschale an Misch‑Tagen ansetzen (nicht zulässig) oder die Entfernungspauschale zu niedrig rechnen (nur Hinweg gezählt, aber Entfernung falsch ermittelt). Ein anderer Klassiker: Man bleibt unter dem Pauschbetrag und denkt, es lohne sich nicht – dabei bringen Arbeitsmittel, Internetpauschale und Fortbildung schnell zusätzliche Werbungskosten.

Pendlerpauschale bei Teilzeit & Schichtdienst

Die Pauschale ist tagesbasiert. Teilzeit ohne tägliche Fahrt reduziert schlicht die Anzahl der Büro‑Tage. Schichtdienst oder wechselnde Arbeitsorte sind unproblematisch, solange eine erste Tätigkeitsstätte benannt ist. Fehlt diese, gelten Fahrten oft als Auswärtstätigkeit (Reisekostenrecht) – das ist meist vorteilhaft.

Sonderfälle: Umweg, Sammelpunkt, mehrere Arbeitgeber

Ein beruflich veranlasster Umweg (z. B. Abholung von Arbeitsmaterial) ist zulässig, wenn er plausibel ist. Sammelbeförderung (Shuttle, Poolfahrzeug) ändert am Ansatz der Pauschale nichts – sie bleibt verkehrsmittelunabhängig. Bei mehreren Arbeitgebern mit mehreren ersten Tätigkeitsstätten gilt die Entfernungspauschale je Arbeitsverhältnis; sauber trennen und dokumentieren.

Kinder, Kita‑Stop & Mehrfachwege

Wer morgens die Kinder zur Kita bringt, fährt offiziell einen Umweg. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn der Umweg zumutbar ist und die Arbeitsaufnahme nicht unangemessen verzögert. Für die Entfernungspauschale zählt weiterhin die Luftlinie des direkten Weges – in der Praxis akzeptiert das Finanzamt oft die realistische Straßenentfernung nach Routenplaner. Notiere den Grund kurz in deiner Unterlage.

Krankheit, Urlaub, Streik & Homeoffice‑Pflicht

Für Krankheitstage, Urlaub, Feiertage gibt es weder Entfernungspauschale noch Homeoffice‑Pauschale. Bei Streik/Arbeitsausfall ohne Tätigkeit ebenfalls nicht. Gibt der Arbeitgeber Homeoffice vor (Betriebsanweisung), sind die Tage ganz normal als Homeoffice‑Tage mit 6 € ansetzbar – solange du nicht ins Büro fährst.

Arbeitszimmer vs. Homeoffice‑Pauschale

Die Homeoffice‑Pauschale ist eine einfache Pauschallösung – sie ersetzt kein „häusliches Arbeitszimmer“. Hast du ein abgetrenntes Arbeitszimmer, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, können die anteiligen Kosten (Miete, Nebenkosten, Abschreibung) oft höher sein. Beides parallel für denselben Tag geht nicht; du entscheidest jahresweise, was günstiger ist. Viele wählen: Arbeitszimmer (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) oder Homeoffice‑Pauschale.

Checkliste: Welche Unterlagen solltest du sammeln?

  • Jahresübersicht Homeoffice‑Tage und Büro‑Tage (Kalender, App, Excel).
  • Nachweise ÖPNV (Monats-/Jahreskarten, Abo‑Bescheinigung), Park&Ride‑Tickets.
  • Unfall‑ und Reparaturbelege bei Wegeunfall, kurze Notiz zum Hergang.

Schritt‑für‑Schritt: So trägst du alles in die Steuererklärung ein

Schritt 1 – Arbeitsweg erfassen: Einfache Entfernung Wohnort ↔ erste Tätigkeitsstätte (in km) ermitteln und dokumentieren.

Schritt 2 – Tage zählen: Anzahl Büro‑Tage (mit Fahrt), Anzahl reine Homeoffice‑Tage. Ferien, Krankheit, Feiertage herausrechnen.

Schritt 3 – Rechnen: Büro‑Tage × Tageswert Entfernungspauschale (0,30 €/km bis 20 km; 0,38 €/km ab dem 21. km). Homeoffice‑Tage × 6 €.

Schritt 4 – Öffis prüfen: Wenn Ticketkosten > Entfernungspauschale, setze die tatsächlichen Kosten an (Belege!).

Schritt 5 – Addieren: Beträge in die Werbungskosten übernehmen. Weitere Posten (Arbeitsmittel, Fortbildung, Telefon/Internet‑Pauschale) ergänzen.

Schritt 6 – Jahreswechsel im Blick: Für 2025/2026 bleiben die Eckwerte (0,30 € / 0,38 €; 6 € bis 210 Tage) voraussichtlich unverändert. Prüfe zur Sicherheit bei Abgabe die aktuellen Werte im ELSTER‑Assistenten.

Optimierungs‑Kniffe für Fortgeschrittene

Du kennst die Grundregeln – jetzt geht’s um Feinschliff: Plane volle Homeoffice‑Tage (6 €) und volle Büro‑Tage getrennt, prüfe bei deiner Strecke den Break‑Even um 20/21 km und vergleiche bei ÖPNV immer Pauschale vs. echte Ticketkosten. Achte zudem auf Arbeitgeberzuschüsse fürs Jobticket (steuerfrei ≠ Werbungskostenabzug) und dokumentiere deine Wochenstruktur kurz im Kalender. So verschiebst du mit wenigen Stellschrauben jeden Monat spürbar Netto in deine Richtung.

Wochenstruktur nach Steuerwirkung priorisieren

Plane „harte Homeoffice‑Tage“ (0 Büro‑Fahrt) und „harte Büro‑Tage“ (volle Anwesenheit). So hebst du die 6‑€‑Tage und die 21‑km‑Vorteile maximal. Ein täglicher Mini‑Abstecher ins Büro zerstört Homeoffice‑Vorteile.

Nach der Planung lohnt es, den Break‑Even deiner Strecke zu prüfen: Alles ≥20 km spricht eher für Büro‑Tage (steuerlich), alles <20 km eher für Homeoffice – natürlich nur, sofern es operativ passt.

ÖPNV‑Spezialfälle

Jobtickets und Deutschlandticket kannst du als Werbungskosten ansetzen, wenn du sie privat trägst. Bezahlt der Arbeitgeber das Ticket zusätzlich, ist es meist steuerfrei – dann entfällt der Werbungskostenabzug. Wird es per Gehaltsumwandlung finanziert, mindert es den Bruttolohn und damit die Bemessungsgrundlage; parallel sinkt aber auch die Entfernungspauschale. Prüfe, welche Variante unterm Strich gewinnt.

FAQ: Kurz & bündig

Bevor wir in die Einzelfragen springen, hier der Kompass: Homeoffice‑Pauschale gibt es nur an Tagen ohne Arbeitsweg, jeder Büro‑Tag nutzt die Entfernungspauschale (ab dem 21. km 0,38 €). ÖPNV kannst du mit tatsächlichen Ticketkosten geltend machen, wenn sie höher sind – Belege sichern. Die Antworten unten bringen die typischen Stolpersteine auf den Punkt.

Kann ich an einem Tag sowohl Homeoffice‑Pauschale als auch Pendlerpauschale ansetzen?

Nein. Die Homeoffice‑Pauschale gilt nur für Tage ohne Arbeitsweg. Sobald du fährst, zählt der Tag als Büro‑Tag mit Entfernungspauschale.

Gibt es eine Kilometer‑Obergrenze?

Nein, bei der Entfernungspauschale gibt es grundsätzlich keine Höchstentfernung.

Wie viele Homeoffice‑Tage sind maximal ansetzbar?

Bis zu 210 Tage × 6 € = 1.260 € pro Jahr.

Zählt die Rückfahrt extra?

Nein, es zählt nur die einfache Entfernung pro Büro‑Tag.

Ich fahre mit dem Rad – bringt die Pauschale trotzdem etwas?

Ja. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig – auch für Rad, E‑Bike oder zu Fuß.

Sind Unfallkosten zusätzlich abziehbar?

Ja, wenn der Unfall auf dem direkten Arbeitsweg passiert ist (Belege aufheben).

Was, wenn ich wechselnde Arbeitsorte habe?

Ohne feste erste Tätigkeitsstätte sind es oft Reisekosten statt Entfernungspauschale – meist vorteilhaft.

Abschluss: Deine To‑dos für maximale Erstattung

Lege dir heute eine simple Jahresliste an, plane deine Woche bewusst (harte HO‑Tage, harte Büro‑Tage) und hebe Belege auf. So kombinierst du die 6‑€‑Tage mit den 21‑km‑Vorteilen und sicherst dir die maximal mögliche Steuererstattung – ganz ohne komplizierte Formulare.

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