Donnerstag, 4 Dezember 2025
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Bearbeitungsgebühr

Als Bearbeitungsgebühr bezeichnen Banken pauschale Entgelte für die Kreditvergabe (z. B. „Bearbeitungsentgelt“, „Darlehensgebühr“, „Abschlussgebühr“). Bei Verbraucherdarlehen sind solche pauschalen Gebühren nach ständiger BGH‑Rechtsprechung in der Regel unzulässig, weil die Prüfung/Vertragsbearbeitung im Eigeninteresse der Bank liegt und bereits über den Zins vergütet wird. Zulässig bleiben nur echte Einzelleistungen mit konkretem Nutzen für dich (z. B. freiwillig beauftragte Sonderleistungen) sowie durchlaufende Posten Dritter wie Notar‑, Grundbuch‑ oder amtliche Schätzkosten. Wichtig: Alternative Bezeichnungen ändern nichts – entscheidend ist der Inhalt.

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So gehst du vor: Taucht eine Bearbeitungsgebühr in deinem Kreditvertrag oder in der Abrechnung auf, verlange deren Streichung bzw. Erstattung. Prüfe Verjährung (regelmäßig drei Jahre ab Jahresende der Kenntnis) und fordere schriftlich mit Fristsetzung; Zinsen auf zu viel gezahlte Entgelte können ebenfalls zustehen. Achte bei Neuabschlüssen auf scheinbar günstige Zinsen mit versteckten Entgelten und vergleiche Effektivzinsen. Bei Ratenkrediten, Umschuldungen oder Autokrediten gilt: transparente Gesamtkosten ohne pauschale Bearbeitungsentgelte sind der Maßstab.

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