Der Bereitstellungszins ist ein Zins auf noch nicht abgerufene Darlehensbeträge in der Baufinanzierung. Hintergrund: Die Bank hält das zugesagte Geld für dich bereit; nach einer bereitstellungsfreien Zeit (typisch 3–12 Monate) werden auf den nicht ausgezahlten Rest Zinsen fällig – meist als monatlicher Satz (z. B. 0,25 %/Monat ≈ 3 % p. a.). Das kann bei Bau‑/Kauf‑Verzögerungen teuer werden. Wichtig: Der Bereitstellungszins ist kein Grundpreis wie der Bereitstellungspreis bei Energie, sondern ein Zusatz‑Zins zur Baufinanzierung.
So planst du clever: Bei Vertragsabschluss ausreichend bereitstellungsfreie Monate verhandeln, abgestimmt auf Bau‑/Notar‑/Genehmigungs‑Zeitplan. Auszahlungsplan mit dem Bauträger fixieren, Meilensteine und Fristen schriftlich sichern. Teilabrufe bündeln, um Bereitstellungszinsen auf Restbeträge zu begrenzen; Auszahlungen möglichst früh auslösen, wenn Kosten sicher feststehen. Bauverzögerungen (Lieferengpässe, Wetter, Änderungswünsche) aktiv managen und dokumentieren; bei absehbarer Verzögerung rechtzeitig Verlängerung bzw. kulante Lösungen anfragen. Ergebnis: Wer Zeitpuffer, Abruffolgen und Verträge aufeinander abstimmt, reduziert bereitstellungsbedingte Zusatzkosten spürbar.
