Der Heizungstausch bleibt finanziell attraktiv: Auch 2025 fördert der Staat den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit Zuschüssen von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer ist das die Chance, alte Kessel zu ersetzen, Energiekosten zu senken und sich langfristig gegen Preisrisiken abzusichern. Entscheidend ist, die Förderlogik zu verstehen, die Kostenobergrenzen zu kennen und die Antragsreihenfolge sauber einzuhalten.
So setzt sich der Zuschuss zusammen
Die maximale Förderrate ergibt sich aus Grundförderung plus Boni – gedeckelt bei 70 %.
- Grundförderung: Basiszuschuss für den Heizungstausch (bei EE‑Heizungen regelmäßig 30 %).
- Einkommensbonus: +30 % für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Einkommen bis 40.000 €.
- Geschwindigkeitsbonus: +20 % für den frühzeitigen Austausch alter Öl‑, Gas‑, Kohle‑ oder Nachtspeicherheizungen (zeitlich degressiv ab 2029).
Wichtig: Die Boni addieren sich, aber insgesamt sind maximal 70 % möglich. Förderfähige Kosten sind bei Einfamilienhäusern in der Regel bis 30.000 € je Wohneinheit anrechenbar; in Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Obergrenzen je Einheit. Damit bleibt der Eigenanteil planbar – und bei Kombination von Grundförderung und Boni für viele Haushalte deutlich niedriger.
Für wen lohnt sich die Heizungsförderung besonders?
Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Einkommen profitieren überproportional, weil der Einkommensbonus den Eigenanteil drastisch reduziert. Aber auch ohne Einkommensbonus bleibt die Förderung attraktiv – etwa, wenn der Geschwindigkeitsbonus greift oder wenn zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit genutzt wird.
Vermieter und Unternehmen haben eigene Programmlinien mit geringeren Fördersätzen, die Investitionen dennoch kalkulierbar machen. Wer ohnehin in den nächsten Jahren tauschen muss (z. B. wegen Alter, Defekten oder Wärmenetz‑Anschluss), sichert sich mit einem rechtzeitigen Antrag aktuell die bessere Förderkulisse.
Welche Heizungen werden gefördert?
Gefördert werden vor allem Wärmepumpen, Anschlüsse an (Gebäude‑)Wärmenetze sowie – unter Bedingungen – Biomasseanlagen. Bei Wärmepumpen zählen auch Umfeldmaßnahmen, etwa der Tausch großer Heizkörper, der hydraulische Abgleich oder die Erschließung einer Wärmequelle (Erdsonde, Grundwasser). Solarthermie kann die Wirtschaftlichkeit zusätzlich verbessern und wird im Rahmen der BEG‑Einzelmaßnahmen berücksichtigt. Für Biomasse gilt: Der Geschwindigkeitsbonus setzt meist zusätzliche Bedingungen (Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpe für WW/Heizung).
Antragsreihenfolge: erst Zusage, dann Auftragsvergabe
Die richtige Reihenfolge spart bares Geld: Sammeln Sie zunächst alle Eckdaten, vergleichen Sie Angebote und stellen Sie den Zuschussantrag im KfW‑Portal. Für den Antrag brauchen Sie in der Regel die technische Projektbeschreibung des Fachbetriebs (Leistung, geplante JAZ, Wärmequelle), Angaben zum Altgerät (Typenschild/Baujahr), Nachweise zur Eigennutzung sowie – falls Sie den Einkommensbonus nutzen möchten – die Bestätigung zum zu versteuernden Einkommen. Nach Absenden erhalten Sie eine Vorgangsnummer; erst nach schriftlicher Zusage dürfen Verträge geschlossen, Material bestellt und Handwerker beauftragt werden.
Ohne Bewilligung kein Startschuss
Beauftragen Sie keine Handwerksleistungen und kaufen Sie keine Anlage, bevor die Förderzusage vorliegt – sonst riskieren Sie den Zuschuss. Der Antrag erfolgt digital im KfW‑Portal; hierfür benötigen Sie ein Angebot vom Fachbetrieb sowie die technischen Eckdaten (Leistung, geplante Jahresarbeitszahl, Wärmequelle, ggf. Nachweise zum Altgerät). Nach der Zusage können Verträge geschlossen und die Umsetzung geplant werden. Halten Sie zudem Fristen für die Durchführung und die Einreichung der Verwendungsnachweise im Blick.
Praxisbeispiel: Wie 70 % Zuschuss aussehen können
Familie S. tauscht die alte Gasheizung gegen eine Luft/Wasser‑Wärmepumpe. Förderfähige Kosten: 28.000 €.
- Grundförderung 30 % = 8.400 €
- Geschwindigkeitsbonus 20 % = 5.600 €
- Einkommensbonus 30 % (bei ≤ 40.000 € zvE) = 8.400 €
Gesamt rechnerisch 68 % = 22.400 € Zuschuss. Der Eigenanteil sinkt auf 5.600 €. Zusätzlich möglich: ein Förderkredit zur Restfinanzierung; die Betriebskosten fallen dank niedriger Vorlauftemperaturen und optimierter Heizkurve gegenüber dem Altgerät deutlich.
Checkliste: So sichern Sie sich die Förderung
- Eignung prüfen: Gebäude, Heiztechnik und persönliche Situation (Eigennutzung, Einkommen).
- Fachbetrieb anfragen: Angebot mit technischen Daten (Leistung, JAZ, Wärmequelle) einholen.
- Antrag stellen: KfW‑Zuschuss digital beantragen; erst nach Zusage beauftragen.
Kostenrahmen & Deckel verstehen
Die förderfähigen Kosten bilden die Basis der Zuschussberechnung. Bei Einfamilienhäusern sind typischerweise bis zu 30.000 € ansetzbar. In Mehrfamilienhäusern steigen die anerkannten Kosten je weiterer Wohneinheit degressiv, wodurch sich auch der absolute Zuschuss erhöht – die prozentuale Obergrenze von 70 % bleibt jedoch bestehen. Wichtig ist zudem der Haushaltsvorbehalt: Die Programme laufen weiter, stehen aber immer unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. Wer frühzeitig plant und beantragt, reduziert das Risiko, in eine spätere Bonus‑Reduktion oder Kapazitätsengpässe zu geraten.
Spar‑Effekte über den Zuschuss hinaus
Neben dem Zuschuss zählt die Betriebskosten‑Perspektive. Wärmepumpen sparen besonders in gut gedämmten Gebäuden – kombiniert mit günstigen Wärmepumpen‑Stromtarifen und smarten Einstellungen (Heizkurve, Vorlauftemperatur, Zeitprogramme). Wer zusätzlich Photovoltaik nutzt, reduziert den Strombezug aus dem Netz und macht die Heizkosten planbarer. Auch bei Biomasse oder Netzanschluss lassen sich durch richtige Auslegung, bedarfsgerechte Regelung und regelmäßige Wartung Folgekosten senken. Tipp für Bestandsgebäude: Große Heizflächen (größere Heizkörper oder Flächenheizung) erlauben niedrige Systemtemperaturen und verbessern die Jahresarbeitszahl – das drückt dauerhaft die laufenden Kosten.
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Viele Ablehnungen entstehen durch Formalfehler: zu frühe Beauftragung, fehlende Nachweise zum Altgerät, unvollständige Fachunternehmer‑Angebote (Leistung, geplante JAZ, Wärmequelle) oder verpasste Fristen im KfW‑Portal. Legen Sie vor Antragstellung eine kurze Checkliste an, sammeln Sie Fotos von Typenschild und Baujahr sowie das Angebot als PDF und – falls relevant – Nachweise zur Eigennutzung/Einkommensgrenze für den Bonus. Dokumentieren Sie außerdem den geplanten hydraulischen Abgleich und ggf. größere Heizflächen für niedrige Systemtemperaturen. Mit vollständigen Unterlagen beschleunigen Sie die
Bonus‑Potenziale nicht verschenken
Achten Sie auf Fristen beim Geschwindigkeitsbonus und auf die Einkommensgrenze für den Einkommensbonus. Dokumentieren Sie Herstelljahr und Typ der Altanlage, damit der Bonus zweifelsfrei anerkannt wird. Planen Sie Pufferzeiten ein – beliebte Technologien sind stark nachgefragt, und Handwerkerkapazitäten sind begrenzt. Prüfen Sie außerdem, ob regionale Programme Ihrer Kommune oder Ihres Landes kombinierbar sind; diese werden oft zusätzlich als kleine Zuschüsse oder Beratungsförderungen gewährt und verbessern die Gesamtwirtschaftlichkeit.
Was 2025/26 wichtig bleibt
Die Förderlandschaft ist grundsätzlich gesichert, unterliegt aber stets dem Haushaltsvorbehalt. Das heißt: Rechtzeitig beantragen, Unterlagen vollständig halten und bei Änderungen kurzfristig reagieren.
Nach heutigem Stand bleibt die Maximalförderung aus Grundförderung und Boni bis 2028 erreichbar; ab 2029 sinkt der Geschwindigkeitsbonus stufenweise. Wer früh plant, sichert sich höhere Boni und vermeidet Engpässe – und profitiert früher von niedrigeren Heizkosten.
Fazit
Die Heizungsförderung bleibt ein starker Hebel, um Investitionskosten zu drücken und die laufenden Ausgaben dauerhaft zu senken. Wer Förderlogik, Kostenobergrenzen und Reihenfolge beachtet, kann bis zu 70 % Zuschuss erzielen und macht sein Zuhause zugleich zukunftssicher.








