Der aktuelle Entscheid schiebt eine Erhöhung vorerst auf – der Rundfunkbeitrag bleibt bei 18,36 € je Wohnung. Für deinen Geldbeutel ist das zweischneidig: Du zahlst nicht mehr als bisher, doch viele Haushalte zahlen immer noch zu viel, weil Befreiungen, Ermäßigungen oder WG‑Konstellationen nicht korrekt gemeldet sind. In diesem News‑Update zeigen wir, wie du legale Entlastungen sofort aktivierst, typische Fehler beendest und welche Fristen jetzt zählen.
Kurzlage: Was beschlossen ist
Seit Ende 2024 ist klar: Der Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 € pro Wohnung und Monat. Eine politisch umstrittene Erhöhung wurde nicht umgesetzt, laufende Verfahren ändern an der Zahlungspflicht aktuell nichts.
Für Haushalte heißt das: Es bleibt beim Status quo – und genau hier liegen deine Sparchancen, weil viele Ausnahmen und Korrekturen nicht automatisch greifen.
Eine Wohnung – ein Beitrag: Doppelzahlungen beenden
Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den Beitrag – der Schutz gilt für alle Bewohner der Wohnung. Prüfe deshalb, ob in WG, Partnerschaft oder Familie versehentlich mehrere Konten laufen. Häufige Fehlerquelle: Nach einem Auszug oder Zusammenzug laufen alte SEPA‑Mandate weiter. Melde Umzüge und Konstellationswechsel zeitnah, übertrage ggf. die Beitragsnummer und stoppe doppelte Abbuchungen. So sinkt die monatliche Belastung sofort auf den korrekten Ein‑Wohnungs‑Betrag.
Praxischeck
Typischer Fall: Person A zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, die Lastschrift läuft aber weiter auf ihren Namen – dann zahlt A plötzlich für die neue Wohnung von Person B mit. Lösung: Altes Mandat beenden, neue Zahlung auf den tatsächlichen Wohnungsinhaber umstellen und ggf. zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.
Befreiung statt Zahlen: Wer Anspruch hat
Viele Haushalte können den Beitrag vollständig erlassen bekommen. Befreit werden u. a. Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung sowie BAföG‑Empfänger im eigenen Haushalt. Wichtig: Der Befreiungsantrag muss mit Bescheid/Nachweis gestellt werden – die Befreiung kommt nicht automatisch. Gute Nachricht: Liegen die Voraussetzungen bereits länger vor, ist eine rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahre ab Antragstellung möglich. Dadurch lassen sich auf einen Schlag mehrere Hundert Euro sparen.
Härtefall nutzen
Auch knapp über den Sozialleistungs‑Grenzen ist Sparen drin: Übersteigt dein Einkommen den maßgeblichen Bedarf um weniger als 18,36 € im Monat, kannst du eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Belege (Einkünfte, Miete, Bescheide) bereithalten und im Antrag beifügen.
Ermäßigung auf 6,12 € mit Merkzeichen „RF“
Menschen mit Behinderungen können eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (6,12 € monatlich) erhalten, wenn das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde – etwa bei hochgradiger Sehbehinderung (mind. GdB 60 allein wegen Sehen), Gehörlosigkeit oder einem Grad der Behinderung von mind. 80 mit Ausschluss öffentlicher Veranstaltungen. Die Ermäßigung gilt auf Antrag und reduziert laufend die Kosten.
Nebenwohnung komplett befreien – Frist im Blick
Für Zweit‑/Nebenwohnungen fällt kein zusätzlicher Beitrag an, wenn für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird. Das gilt auch für Ehe‑ oder eingetragene Lebenspartner. Der Haken: Die Befreiung muss aktiv beantragt und mit Meldebescheinigungen nachgewiesen werden.
Tipp für Neubezieher einer Nebenwohnung: Stelle den Antrag idealerweise innerhalb von drei Monaten nach Einzug – dann wirkt die Befreiung ab Einzugsmonat. Spätere Anträge gelten erst ab Antragstellung.
Zahlen ohne Zuschlag: Rhythmus, Fälligkeit, Raten
Der Beitrag wird grundsätzlich vierteljährlich fällig (55,08 € zum 15. des mittleren Monats des Quartals). Wer mag, kann halbjährlich oder jährlich zahlen – Rabatte gibt es zwar nicht, aber du vermeidest Mahngebühren und behältst die Budgetplanung im Griff. Bei Zahlungsrückständen ist eine Ratenzahlung möglich; stelle den Antrag, bevor Vollstreckungskosten entstehen.
Schnell‑Check: So nutzt du die Sparpotenziale
- WG/Partnerschaft/Familie: Nur eine Beitragsnummer pro Wohnung – doppelte Lastschriften beenden.
- Befreiung: Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG im eigenen Haushalt – Nachweise einreichen, rückwirkend bis zu drei Jahre möglich.
- Ermäßigung: Merkzeichen „RF“ beantragen/nutzen – Beitrag sinkt auf 6,12 € monatlich.
Wichtige Formulare und Nachweise
- „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ (online ausfüllen, ausdrucken, mit Bescheiden einreichen)
- „Befreiung für Nebenwohnung“ (Haupt‑ und Nebenwohnung nachweisen, Beitragsnummern angeben)
- „Änderung zum Beitragskonto“ (Umzug, WG‑Wechsel, SEPA anpassen)
Fazit
Auch wenn der Rundfunkbeitrag vorerst bei 18,36 € bleibt, sind deutliche Entlastungen drin – von der vollständigen Befreiung über die 6,12‑€‑Ermäßigung bis zur Nebenwohnungs‑Befreiung und dem Stopp doppelter Zahlungen. Entscheidend ist, dass du aktiv wirst: Wohnsituation klären, Nachweise sammeln, Formulare abschicken. So sicherst du dir legale Ersparnisse ohne Leistungs‑ oder Serviceverlust.








