Mittwoch, 17 Dezember 2025
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Formfehler finden: typische Abrechnungsfallen mit Beispielrechnen

Nebenkosten sind kein Freifahrtschein: Wer Formfehler erkennt, senkt die Rechnung – oft ohne Streit und mit klarer Rechtsgrundlage.

Kennst du das? Die Nebenkostenabrechnung landet im Postfach und plötzlich stehen da „bitte 280 € nachzahlen“. Dahinter steckt selten Absicht – häufig aber kleine Formfehler mit großen Folgen: falscher Umlageschlüssel, intransparente Sammelposten, vergessene Vorauszahlungen. Wer strukturiert prüft, dreht die Summe oft um und macht aus einer Nachforderung eine Gutschrift. Genau das zeige ich dir hier – kompakt, verständlich und mit Beispielrechnungen.

Inhaltsverzeichnis:

Warum Formfehler bares Geld wert sind

Viele Betriebskostenabrechnungen sind korrekt, doch ein relevanter Teil scheitert an Formalien: fehlende Pflichtangaben, falsche Umlageschlüssel, unplausible Verbräuche oder überzogene Pauschalposten. Das Gute daran: Formfehler sind objektiv prüfbar.


Wer sie erkennt, kann Kürzungen verlangen oder Zahlungen zurückhalten, bis eine ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt. Grundlage sind vor allem § 556 BGB (Betriebskosten), die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung (HeizKV). In diesem Leitfaden zeige ich dir systematisch, wie du Formfehler findest, sauber nachrechnest und deinen Anspruch durchsetzt – inklusive konkreter Beispielrechnungen.

Was eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung enthalten muss

Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung braucht mindestens: den Abrechnungszeitraum (Start/Ende, regelmäßig 12 Monate), die Gesamtkosten je Kostenart, den verwendeten Umlageschlüssel (z. B. m², Personen, Einheiten), deinen Anteil, bereits geleistete Vorauszahlungen und die sich daraus ergebende Nachzahlung oder Gutschrift. Fehlt eines davon oder ist es nicht nachvollziehbar, gilt die Abrechnung als formell fehlerhaft – mit der Folge, dass du vorerst nicht nachzahlen musst, bis der Fehler behoben ist.

Fristen, die du kennen musst – und wie du sie nutzt

Vermietende müssen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Kommt sie später an, sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Umgekehrt hast du als Mieter:in 12 Monate nach Zugang Zeit, Einwendungen zu erheben. Tipp: Markiere dir beide Fristen im Kalender. Selbst wenn die Zahlen stimmen, kann eine verspätete Abrechnung deine Zahlungspflicht ausschließen.

Die 7 häufigsten Formfehler – und was sie bedeuten

  1. Abrechnungszeitraum nicht exakt 12 Monate, ohne vertragliche Grundlage.
  2. Umlageschlüssel im Mietvertrag ≠ Umlageschlüssel in der Abrechnung (z. B. m² statt Personen) ohne Begründung.
  3. Zusammenfassung verschiedener Kostenarten ohne transparente Aufschlüsselung.
  4. Fehlende Angabe deiner Vorauszahlungen oder Rechenfehler bei deren Verrechnung.
  5. Heiz- und Warmwasserkosten nicht nach HeizKV aufgeteilt (Mindestanteil verbrauchsabhängig).
  6. Leerstand nicht korrekt berücksichtigt (umgelegte Fixkosten steigen unzulässig).
  7. Nicht umlagefähige Kosten (z. B. Verwaltung, Instandhaltung) werden als Betriebskosten abgerechnet.

So gehst du vor: Erst sichten, dann rechnen

Bevor du in Details gehst, lies die Abrechnung wie eine Checkliste: Sind Zeitraum, Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und dein Anteil sauber angegeben? Liegen die Summen auf Erfassungs‑ und Ergebnisebene plausibel beieinander? Dir hilft die Regel „vom Groben ins Feine“: erst Formalien, dann Mathematik, dann Belege.

Beispielrechnen 1: Falscher Umlageschlüssel (m² statt Personen)

Stell dir ein Haus mit 400 m² und 8 Bewohner:innen vor. In deinem Mietvertrag ist für Müllkosten die Umlage „nach Personen“ vereinbart. In der Abrechnung wird aber nach m² verteilt. Gesamtkosten Müll: 1.200 €.

Zulässige Verteilung (Personen, z. B. 8 Personen): 1.200 € / 8 = 150 € pro Person. Du wohnst allein → 150 €.

Abgerechnete Verteilung (m²; deine Wohnung 50 m²): 1.200 € × (50 m² / 400 m²) = 150 €.

In diesem Beispiel ergibt sich zufällig derselbe Betrag. Häufig aber nicht: Angenommen, du teilst dir zu zweit die 50 m², dann wären korrekt 150 € × 2 = 300 € für eure Einheit, während die m²‑Umlage bei 150 € bliebe – oder umgekehrt, je nach Belegung. Entscheidend ist: Weicht der Schlüssel ohne vertragliche Grundlage ab, kannst du Korrektur verlangen. Praxis: Bitte schriftlich um Neuberechnung nach vereinbartem Schlüssel und verweise auf die Vertragsklausel.

Beispielrechnen 2: Leerstand falsch berücksichtigt

Haus mit 10 Einheiten à 50 m² ⇒ 500 m². Drei Monate standen 2 Einheiten leer. Fixe Hausreinigungskosten: 2.000 € im Jahr, Umlage nach m².

Korrekt: Leerstandskosten trägt grundsätzlich die Vermieterseite. Umlagefähige Fläche bleibt 500 m², aber die Kosten des Leerstands dürfen nicht auf die restlichen Mieter:innen draufgeschlagen werden, indem die Fläche reduziert wird. Wenn in der Abrechnung nur die „bewohnte Fläche“ von z. B. 400 m² als Divisor genutzt wird, steigt dein Anteil unzulässig.

Rechenbeispiel: Deine 50 m² bei falschem Divisor 400 m² → 2.000 € × (50/400) = 250 €.

Korrekt wäre: 2.000 € × (50/500) = 200 €.

Ersparnis: 50 €.

Beispielrechnen 3: Heizkosten nicht nach HeizKV aufgeteilt

Die Heizkostenverordnung verlangt eine verbrauchsabhängige Abrechnung (in der Regel 50–70 % nach Verbrauch, Rest als Grundkosten), sofern keine Ausnahmen greifen. Nehmen wir Gesamtheizkosten 8.000 €, davon 60 % verbrauchsabhängig, 40 % Grundkosten, Umlage nach m² und Messwerten.

Du hast 8 % der Wohnfläche (40 m² von 500 m²) und 6 % des erfassten Verbrauchs.

Grundkostenanteil: 8.000 € × 40 % × 8 % = 8.000 × 0,4 × 0,08 = 256 €.

Verbrauchsanteil: 8.000 € × 60 % × 6 % = 8.000 × 0,6 × 0,06 = 288 €.

Dein Gesamtanteil: 544 €.

Wird irrtümlich alles nach m² verteilt, zahlst du 8.000 € × 8 % = 640 € – Differenz 96 €. Hinweis: Auch bei korrekter Quote prüfe, ob die verwendete Verteilungsregel im Haus (z. B. 70/30 vs. 50/50) der HeizKV entspricht.

Beispielrechnen 4: Falsche oder fehlende Vorauszahlungen

Gesamtbetrag deiner Abrechnung: 2.400 € für 12 Monate. Du hast monatlich 220 € Vorschuss gezahlt, also 2.640 € insgesamt.

Korrekte Verrechnung: 2.400 € – 2.640 € = –240 € ⇒ Gutschrift 240 €.

Fehler in der Praxis: Es werden nur 10 Monate Vorauszahlungen berücksichtigt (2.200 €). Ergebnis wäre eine scheinbare Nachzahlung von 200 €, obwohl eigentlich eine Gutschrift fällig wäre. Lösung: Kontoauszüge beilegen, schriftlich aufrechnen lassen.

Beispielrechnen 5: Zeitraumfehler – 13 Monate abgerechnet

Abrechnungszeitraum 01.01.2024–31.01.2025 (13 Monate) statt 12. Gesamtkosten Hausstrom: 1.300 €.

Zulässig ist regelmäßig nur ein 12‑Monatszeitraum. Wird ein längerer Zeitraum abgerechnet, muss er sauber begründet und abgrenzbar sein (z. B. Vertragswechsel mit Zwischenabrechnung). Ansonsten: Kürzung auf 12/13 der Kosten.

Rechnung: 1.300 € × (12/13) = 1.200 € als zulässiger Jahresentgeltblock. Dein Anteil berechnet sich dann auf Basis dieser 1.200 €.

Tabelle: Häufige Formfehler kompakt

Fehlerart Indiz in der Abrechnung Rechtsgrundlage/Regel Korrekturansatz Beispiel‑Ersparnis
Falscher Umlageschlüssel Schlüssel weicht vom Mietvertrag ab § 556 BGB, BetrKV Neuberechnung nach vereinbartem Schlüssel je nach Kostenart 5–30 %
Leerstand falsch Divisor = bewohnte Fläche Umlagegrundsatz, Risiko Leerstand beim Vermietenden Divisor = Gesamtfläche 20–50 € p. a. bei Hausreinigung
Heizkosten ohne Verbrauch 100 % nach m² verteilt HeizKV (Verbrauchspflicht) Aufteilung Grund/Verbrauch 30–50/50–70 50–150 € p. a.
Vorauszahlungen unvollständig Monate fehlen, Summen unplausibel § 556 Abs. 3 BGB (Abrechnungspflicht) Gegenbeleg durch Kontoauszüge 100–300 €
Zeitraumfehler > 12 Monate ohne Begründung Formelle Ordnungsgemäßheit Kürzung auf 12 Monate 5–8 %
Nicht umlagefähige Posten Verwaltung/Bank/Versicherung gemischt BetrKV Negativliste Herausrechnen, klare Zuordnung 20–100 €
Intransparente Sammelposten „Sonstiges“ ohne Aufschlüsselung Nachvollziehbarkeit Einzelauflistung verlangen variabel

Einmal logisch prüfen: Zahlenkonsistenz und Plausibilitäten

Prüfe, ob Summen aufgehen: Stimmen die Einzelkosten mit der Gesamtsumme je Kostenart überein? Ist der Verteilerschlüssel einheitlich angewendet? Weicht dein Anteil stark vom Vorjahr ab, ohne dass sich Fläche, Personenanzahl oder Verbrauch geändert haben? Solche Plausibilitätschecks sind schnell gemacht und liefern oft die erste Spur zu echten Fehlern.

Nur was umgelegt werden darf: typische Nicht‑Betriebskosten

Umlagefähig sind laufende Betriebskosten, nicht aber Verwaltungskosten (z. B. Hausverwalterhonorar), Instandhaltung und Reparaturen. Auch Bankgebühren des Vermieters oder Prozesskosten gehören nicht in die Nebenkosten. Häufig schleichen sich Positionen wie „Kontoführungsgebühr Hauskonto“ oder „Mahnkosten“ ein – die kannst du streichen lassen. Anders verhält es sich mit Wartungen (z. B. Heizung, Aufzug), die laufend sind und umlagefähig sein können.

Aktenlage sichern: Belegeinsicht richtig anfordern

Du hast Anspruch auf Belegeinsicht. In der Regel erfolgt sie am Sitz der Hausverwaltung, teils digital. Bitte höflich, aber bestimmt um: Einzelrechnungen, Wartungsverträge, Zählerlisten, Messdienst‑Abrechnungen, Umlage‑Matrix (wie von Gesamtkosten zu Einzelanteilen gerechnet wurde) und Zahlungsnachweise. Fotografiere oder scanne die relevanten Seiten. Falls die Verwaltung Kopien versendet, können angemessene Kopierkosten anfallen – aber keine pauschalen „Bearbeitungsentgelte“.

Kurz‑Check vor dem Einspruch: das muss passen

  • Zeitraum exakt 12 Monate? Zugang fristgerecht?
  • Pflichtangaben vollständig: Gesamtkosten, Schlüssel, Anteil, Vorauszahlungen, Saldo?
  • Heizkosten verbrauchsabhängig nach HeizKV? Umlagefähige vs. nicht umlagefähige Posten sauber getrennt?

Einspruch formulieren: klar, sachlich, mit Vorschlag zur Korrektur

Ein wirksamer Einspruch enthält drei Dinge: den benannten Fehler, die Rechtsgrundlage bzw. Regel und einen konkreten Korrekturvorschlag. Beispiel: „In der Position Müll wurde entgegen Mietvertrag § X nach m² statt nach Personen abgerechnet. Bitte korrigieren Sie auf Personenmaßstab (8 Personen gesamt, 2 Personen in unserer Einheit).“ Halte die Frist von 12 Monaten nach Zugang ein und versende per nachweisbarem Kanal (Einwurf‑Einschreiben oder E‑Mail mit Lesebestätigung, je nach Absprache). Wichtig: Einspruch heißt nicht verweigern – du kannst den unstrittigen Teil zahlen und den strittigen unter Vorbehalt parken.

Beispiel: Sammelposten „Sonstiges“ aufdröseln

Gesamtkosten „Sonstiges“: 1.800 €. Es fehlen Einzelpositionen. Fordere eine Aufschlüsselung an. Nach der Belegeinsicht ergibt sich: Schädlingsbekämpfung 300 €, Dachrinnenreinigung 250 €, Bankgebühr 120 € (nicht umlagefähig), Austausch Türschließer 430 € (Instandsetzung, nicht umlagefähig), Wartung Rauchwarnmelder 700 € (laufende Wartung, umlagefähig). Umlagefähig bleiben 1.250 €. Wurde zuvor alles verteilt, kannst du die 550 € herausrechnen lassen.

Messdienst und Heizkosten: häufige Stolpersteine

Bei Heizung/Warmwasser entstehen Fehler oft durch falsche Gerätefaktoren, fehlende oder geschätzte Ablesewerte und falsch hinterlegte Wohnflächen. Prüfe, ob eine Schätzung korrekt begründet ist (z. B. versäumte Ablesung) und ob sie innerhalb der HeizKV‑Vorgaben liegt. Werden Schätzungen über mehrere Jahre fortgeschrieben, kann das unzulässig sein. Außerdem muss der Umstellungszeitpunkt bei Geräteaustausch dokumentiert sein.

Bonus‑Check: Vorjahresvergleich und Verbrauchskennwerte

Lege die Abrechnung des Vorjahres daneben. Steigen deine Hausstrom‑ oder Hausreinigungskosten plötzlich um 30 %, sollte es dafür eine erklärbare Ursache geben (z. B. Preissteigerung, Vertrag gewechselt). Für Heizkosten lohnt eine Grobprüfung: Liegt dein spezifischer Verbrauch deutlich über dem Hausmittelwert, stimmt etwas mit Erfassung, Dämmung oder Nutzerverhalten nicht – das ist nicht immer ein Formfehler, liefert aber Hinweise, wo du tiefer schauen solltest.

Beispiel: Strom Allgemeinflächen – Zähler vs. Eigenverbrauch

Gesamtkosten Allgemeinstrom 1.500 €, Haus hat Treppenhauslicht, Lüftung, Außenbeleuchtung. In der Belegliste tauchen zusätzlich „Büro Strom Vermieter“ 200 € auf demselben Zähler auf. Das ist nicht umlagefähig, weil es kein Gemeinschaftsverbrauch ist. Lösung: Herausrechnen, Erläuterung verlangen, ggf. Zwischenzähler fordern. Dein Anteil sinkt entsprechend.

Praxisleitfaden: Rechnen mit deinem Anteil

  1. Bruttosumme je Kostenart notieren.
  2. Umlageschlüssel prüfen (m², Personen, Einheiten).
  3. Deinen Anteil berechnen: Kosten × (dein Schlüssel / Gesamtschlüssel).
  4. Summe aller Anteile bilden.
  5. Vorauszahlungen abziehen.
  6. Bei Abweichungen > 5–10 % zu deiner Erwartung: Ursachen suchen, Belege einsehen, Einspruch formulieren.

Sonderfälle richtig einordnen

Viele Unstimmigkeiten entstehen durch Sondersituationen. So ordnest du sie korrekt ein – ohne dass formale Fehler übersehen werden.

Sonderfall: Mieterwechsel im Jahr

Ziehen Personen während des Abrechnungsjahres ein oder aus, muss die Abrechnung zeitanteilig bzw. verbrauchsanteilig aufgeteilt werden. Achte darauf, dass deine Vorauszahlungen korrekt dem Nutzungszeitraum zugeordnet sind und keine fremden Verbräuche in deiner Rechnung landen. Bei verbrauchsabhängigen Kosten sollte der Ablesetag sauber dokumentiert sein.

Sonderfall: Index‑ und Pauschalvereinbarungen

Bei Nebenkostenpauschalen entfällt die jährliche Abrechnung. Erhöhungen sind nur nach vertraglich vereinbarter Regel zulässig (z. B. Index). Häufig werden irrtümlich trotzdem „Abrechnungen“ verschickt – die sind rechtlich ohne Grundlage. Prüfe deinen Vertrag: Steht dort Pauschale statt Vorauszahlung, fordere bei Erhöhungswunsch die vertragliche Grundlage ein.

Kommunikationsstrategie: Sachlich bleiben, Nachweise beilegen

Verwalter:innen arbeiten lieber mit klaren Zahlen als mit Vorwürfen. Sende eine knappe Tabelle deiner Nachrechnung (Kostenart, Schlüssel, dein Anteil, Differenz). Füge Kopien der relevanten Belege bei. Bitte um Fristsetzung zur Korrektur (z. B. 14 Tage). In vielen Fällen kommt so eine stillschweigende Korrektur.

Wenn es ernst wird: Mietrechtliche Unterstützung

Kommt keine Einigung zustande, helfen Mietervereine, Verbraucherzentralen oder Fachanwält:innen für Mietrecht. Oft reichen ein formelles Schreiben und die saubere Argumentation. Wichtig bleibt die Frist: Auch wenn du verhandelst, läuft die 12‑Monats‑Einwendungsfrist nach Zugang deiner Abrechnung weiter.

Beispiel: Hausreinigung teurer – aber warum?

Hausreinigung 2025: 2.400 €, 2024: 1.600 €. Steigerung 50 %. In der Belegliste findet sich ein neuer Vertrag mit höherer Frequenz (2×/Woche statt 1×/Woche) ab Juli. Korrekt wäre, das Jahr anteilig zu berechnen: Jan–Jun 1×/Woche (6 Monate), Jul–Dez 2×/Woche (6 Monate). Wenn pauschal das neue, teure Niveau für das ganze Jahr angesetzt wird, ist das ein sachlicher Fehler, der wie ein Formfehler wirkt. Fordere die zeitanteilige Korrektur.

Beispiel: Warmwasser – Stromkosten doppelt drin

Gesamt Warmwasserkosten 4.000 € (Gas) + 500 € „Strom Warmwasser“. Wenn die Anlage rein gasbetrieben ist und der „Strom“ bereits im Allgemeinstrom steckt, liegt Doppelzählung vor. Lösung: Abgrenzen, entweder aus Warmwasser oder Allgemeinstrom herausnehmen. Dein Anteil fällt entsprechend.

Deine Rechte bei verspäteter Abrechnung – und was das finanziell bedeutet

Trifft die Abrechnung später als 12 Monate nach Periodenende ein, sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Beispiel: Abrechnungszeitraum 2024, Fristende 31.12.2025. Kommt die Abrechnung am 15.01.2026, musst du die geforderte Nachzahlung für 2024 nicht leisten – Gutschriften stehen dir aber weiterhin zu. Dokumentiere das Zustelldatum (Briefumschlag aufheben, E‑Mail speichern).

Schritt‑für‑Schritt: Einspruch mit Beispiel

Angenommen, bei dir wurden Heizkosten zu 100 % nach m² verteilt und Vorauszahlungen um zwei Monate zu wenig berücksichtigt.

  1. Fehler benennen: Heizkostenverteilung widerspricht HeizKV; Vorauszahlungen für Nov/Dez fehlen.
  2. Korrektur vorschlagen: Aufteilung 40 % Grundkosten (m²), 60 % Verbrauch laut Messdienst; Vorauszahlungen ergänzen.
  3. Zahlen zeigen: Nach deiner Nachrechnung sinkt der Heizkostenanteil von 640 € auf 544 € (siehe Beispiel), zusätzlich 440 € fehlende Vorauszahlungen (2×220 €) → aus 200 € „Nachzahlung“ wird 396 € Gutschrift.
  4. Frist setzen und um berichtigte Abrechnung bitten.

FAQ: Kurze Antworten auf häufige Fragen

Muss ich bei formellem Fehler sofort zahlen? Du kannst die Zahlung des strittigen Teils zurückhalten, bis die Abrechnung formal ordnungsgemäß ist. Den unstrittigen Teil solltest du zahlen.

Was, wenn mir Unterlagen verweigert werden? Du hast ein Recht auf Belegeinsicht. Verweise darauf und biete konkrete Termine an. Bei dauerhaften Verweigerungen kann rechtliche Hilfe nötig sein.

Darf der Schlüssel einfach geändert werden? Nur mit vertraglicher Grundlage oder bei gesetzlich zulässigen Anpassungen (z. B. bei verbrauchsabhängiger Messung). Ansonsten gilt der vereinbarte Schlüssel.

Wie lange habe ich Zeit? Einwendungen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung. Danach ist es oft zu spät.

Fazit: Formfehler systematisch finden – und souverän sparen

Du brauchst weder Spezialsoftware noch juristisches Examen. Mit einem strukturierten Blick auf Pflichtangaben, Verteilerschlüssel, Zeiträume und die Heizkostenlogik findest du die meisten Fehler in unter einer Stunde. Belegeinsicht gibt dir den Rest der Puzzleteile. So verwandelst du „gefühlte Ungerechtigkeit“ in belastbare Zahlen – und sicherst dir Gutschriften statt Nachzahlungen.

Mustertext: Höfliche Belegeinsicht + Korrekturanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu meiner Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum [Datum] bitte ich um Einsicht in die folgenden Unterlagen: Einzelrechnungen je Kostenart, Zähler‑ und Ableselisten, Verträge und Preisblätter der Dienstleister sowie die Umlage‑Matrix. Außerdem bitte ich um Korrektur der Position [Bezeichnung], da hier aus meiner Sicht der Umlageschlüssel vom Mietvertrag abweicht/Heizkosten nicht verbrauchsabhängig verteilt wurden/… .

Bitte senden Sie mir innerhalb von 14 Tagen einen Terminvorschlag oder die Unterlagen in Kopie/Digital. Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

Checkliste: Unterlagen für deine Prüfung

  • Mietvertrag (Umlageschlüssel, Pauschale vs. Vorauszahlung)
  • Abrechnung Vorjahr(e) und aktuelle Belege
  • Messdienst‑Abrechnung Heizung/Warmwasser
  • Kontoauszüge zu Vorauszahlungen
  • Wohnflächen‑ und Personennachweise (falls relevant)

Rechtlicher Hinweis

Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Er hilft dir, formelle und rechnerische Fehler zu erkennen und korrekt zu adressieren. Bei Streitfällen wende dich an Mieterverein, Verbraucherzentrale oder Fachanwält:innen.

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