Ersatzversorgung

Ersatzversorgung ist die gesetzlich geregelte Not‑Belieferung mit Strom oder Gas, wenn Haushaltskund:innen Energie beziehen, ohne dass ein wirksamer Liefervertrag besteht. In diesen Fällen springt automatisch der örtliche Grundversorger (meist das Stadtwerk) ein. Die Ersatzversorgung soll Lücken überbrücken – etwa beim Einzug ohne Vertrag, bei einer Lieferanten‑Insolvenz oder wenn ein Wechsel schiefgeht – und gilt maximal drei Monate. Sie ist damit ein vorübergehender Schutzschirm, ersetzt aber keinen regulären Tarif.

Wie die Ersatzversorgung funktioniert

Rechtlich wird der Energiebezug nicht unterbrochen: Wer am Zähler Strom oder Gas entnimmt, wird ab dem ersten Tag vom Grundversorger in Ersatzversorgung beliefert. Die Konditionen veröffentlicht der Versorger transparent; sie sind kurzfristig änderbar und enthalten keine Preisgarantie. Nach spätestens drei Monaten endet der Status automatisch. Liegt bis dahin kein anderer Vertrag vor, rutscht man in der Regel in die Grundversorgung desselben Anbieters – mit eigenen Preisen, Bedingungen und Kündigungsfristen.

Typische Auslöser

  • Einzug ohne Liefervertrag: Zähler ist aktiv, aber noch kein Tarif abgeschlossen; der Grundversorger liefert automatisch.
  • Lieferantenwechsel/Marktfehler: Datenübermittlung scheitert oder wird verspätet; bis zur Klärung greift die Ersatzversorgung.

Auch Insolvenzen oder Belieferungsstopps von Discountern führen häufig dazu, dass Kund:innen zunächst in die Ersatzversorgung fallen.

Preise, Abschläge & Kommunikation

Ersatzversorgungstarife sind meist deutlich teurer als reguläre Grund‑ oder Sondertarife, weil sie kurzfristige Risiken abdecken. Abschläge werden auf Basis geschätzter Verbräuche festgelegt und können angepasst werden. Der Versorger ist verpflichtet, Preise und Änderungen zu veröffentlichen und die Abrechnung nachvollziehbar zu gestalten. Wichtig: Da die Preise kurzfristig variieren können, lohnt sich zeitnahes Handeln – jeder Monat in der Ersatzversorgung kostet oft spürbar mehr.

Rechte & Pflichten

Kund:innen müssen Zählerstände zum Start (z. B. Einzugstag) dokumentieren und wahrheitsgemäße Angaben machen. Rechnungen und Abschläge sind pünktlich zu zahlen; bei Zahlungsrückstand drohen Sperrandrohungen nach den üblichen gesetzlichen Fristen. Gleichzeitig besteht jederzeit das Recht, die Ersatzversorgung ohne Mindestlaufzeit zu verlassen, indem ein neuer Liefervertrag abgeschlossen wird (Grundversorgung oder Sondertarif eines beliebigen Anbieters). Für Haushaltskund:innen besteht ein hoher Versorgungsschutz; eine tatsächliche Unterbrechung ist die Ausnahme und setzt formale Schritte voraus.

So kommst du schnell aus der Ersatzversorgung (5 Schritte)

  1. Zählerstand festhalten: Foto mit Datum/Uhrzeit direkt zum Start – wichtig für korrekte Abrechnung.
  2. Status klären: Beim Grundversorger erfragen, seit wann Ersatzversorgung läuft und welche Preise gelten.
  3. Tarife vergleichen: Grundversorgung vs. Sondertarif beim Stadtwerk und Alternativanbieter prüfen; auf Arbeitspreis, Grundpreis, Boni und Laufzeit achten.
  4. Vertrag abschließen: Wunsch‑Tarif auswählen; Beginn möglichst rückwirkend zum Einzug/Start klären, falls zulässig.
  5. Bestätigung & Abschläge prüfen: Vertragsbestätigung abwarten, Abschläge an realistischen Verbrauch anpassen lassen.

Ersatzversorgung vs. Grundversorgung

Ersatzversorgung ist der temporäre Notmodus mit flexiblen, oft höheren Preisen und maximal drei Monaten Dauer. Grundversorgung ist der Standardtarif des Grundversorgers für Haushaltskund:innen; er läuft unbefristet und kann in der Regel mit zwei Wochen Frist gekündigt werden. Wer keine aktive Entscheidung trifft, landet nach Ablauf der Ersatzversorgung automatisch in der Grundversorgung – häufig weiterhin teuerer als Sondertarife. Daher lohnt sich fast immer ein rascher Wechsel in einen Sondervertrag mit Preisgarantie oder Bonus.

Praktische Hinweise

Dokumentiere alle Kontakte, Zählerstände und Schreiben. Bei Lieferantenwechseln mit Verzögerungen kann der neue Anbieter die Belieferung teils rückwirkend übernehmen; kläre das schriftlich. Prüfe in Mehrparteienhäusern, ob der Zähler korrekt zugeordnet ist (Zählernummer/WOHNUNG). Bei unklaren oder auffällig hohen Preisen fordere eine Erläuterung und vergleiche öffentlich ausgehängte/online veröffentlichte Preisblätter des Grundversorgers.

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