Basiszins

Der Basiszins – in Deutschland korrekt Basiszinssatz – ist ein Referenzzins, den die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu festlegt. Er dient u. a. als Berechnungsgrundlage für gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB: bei Verbrauchergeschäften Basiszinssatz +5 Prozentpunkte, zwischen Unternehmen +9 Prozentpunkte. Außerdem taucht der Begriff in Finanzrechnungen auf (z. B. Diskontierung, Opportunitätskosten), ist dort aber nicht zwingend identisch mit dem gesetzlichen Basiszinssatz. Wichtig für den Alltag: Der Basiszinssatz beeinflusst Mahn‑, Stundungs‑ und Prozesszinsen – nicht jedoch automatisch die Zinsen deines Tages‑/Festgeldkontos.

So nutzt du ihn richtig: Bei offenen Rechnungen Verzugszins vom Fälligkeitsdatum an mit dem jeweils gültigen Halbjahres‑Wert berechnen; Zinsänderungen zum Stichtag beachten und Forderungsketten sauber dokumentieren. In Verträgen klare Zinsabreden prüfen (variabel/fest) und rechtliche Vorgaben respektieren. Für private Geldanlagen bleiben Marktzinsen der entscheidende Vergleich – der Basiszinssatz ist vor allem eine juristische Rechengröße.

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