Energiepreisbremsen waren zeitlich befristete Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung, mit denen die stark gestiegenen Energiepreise infolge der Energiekrise 2022/2023 gedämpft wurden. Für Strom, Gas und Fernwärme wurde ein staatlich gedeckelter Preis auf ein Grundkontingent des Vorjahresverbrauchs gewährt; für Verbräuche darüber galt der jeweilige Vertragspreis. Rechtliche Grundlage bildeten u. a. das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und das Erdgas‑Wärme‑Preisbremsengesetz (EWPBG). Die Preisbremsen galten rückwirkend ab 1. Januar 2023 und sind mit Ablauf des 31. Dezember 2023 ausgelaufen; gewisse Abrechnungs‑ und Mitteilungsfristen reichten in 2024 hinein.
So funktionierte die Entlastung
Für private Haushalte und viele kleine Unternehmen wurde ein Grundkontingent von 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs mit Höchstpreisen versehen: beim Strom 40 ct/kWh brutto, beim Gas 12 ct/kWh brutto und bei Fernwärme 9,5 ct/kWh brutto. Der Energieversorger berücksichtigte die Entlastung automatisch in Abschlägen und Jahresabrechnungen; ein Antrag war in der Regel nicht nötig. Durch den Mechanismus sank der Anreiz zum Mehrverbrauch nicht, denn jede zusätzliche kWh über dem Kontingent wurde zum regulären (Markt‑)Preis abgerechnet. Unternehmen mit sehr hohem Verbrauch und bestimmte Industrien unterlagen teils gesonderten Regelungen und Beihilfegrenzen. Zusätzlich gab es Vorgaben zur Missbrauchsvermeidung, damit Preissteigerungen nur bei gestiegenen Beschaffungskosten zulässig sind.
Geltungsdauer & Nachwirkungen
Die Preisbremsen wurden zunächst bis Ende 2023 beschlossen; eine optionale Verlängerung bis April 2024 war rechtlich angelegt, wurde für Haushalte aber nicht genutzt. Wichtig: Auch nach dem Auslaufen gab es administrative Fristen – Netz‑/Lieferunternehmen mussten u. a. bis 31. Mai 2024 bestimmte Mitteilungen und Abrechnungsdetails übermitteln. Für Verbraucher:innen bedeutete das: Rechnungen für 2023/teils 2024 konnten nachträglich Korrekturen enthalten. Zudem trat 2024 eine Verordnung in Kraft, die überzahlte Entlastungen zurückfordern bzw. Abrechnungen berichtigen kann, falls Anbieter zu großzügig entlastet oder falsch abgerechnet haben.
Was bedeutete das für deine Rechnung?
Die Entlastung reduzierte Abschläge und Jahresrechnungen, solange dein Arbeitspreis über dem Deckel lag. Lag der vertragliche Preis bereits darunter, ergab sich aus der Preisbremse keine zusätzliche Entlastung. Entscheidend ist die korrekte Berechnungslogik: Zuerst wird das 80 %-Kontingent mit dem gedeckelten Preis bewertet, der Rest mit dem vertraglichen Arbeitspreis; Grundpreise laufen separat. Bei Tarif‑ oder Anbieterwechsel innerhalb des Jahres musste die Entlastung anteilig und mitunter nachträglich berücksichtigt werden – daher lohnt sich ein genauer Blick in die Jahresrechnung und eventuelle Nachberechnungen.
Vorteile und Grenzen
Die Preisbremsen schützten kurzfristig vor extremen Preisspitzen und gaben Haushalten Planungssicherheit. Sie waren technisch komplex, weshalb es 2023 vereinzelt zu Fehlberechnungen oder verspäteten Anpassungen kam. Für sparsames Verhalten blieb der Anreiz erhalten, weil nur ein Teil des Verbrauchs gedeckelt war. Eine dauerhafte Strukturentlastung boten die Maßnahmen aber nicht: Mit fallenden Großhandelspreisen kehrte der Fokus auf Tarifwechsel und Effizienz zurück. Seit 2024/2025 gelten wieder die normalen Marktmechanismen; die Preisbremse wirkt nur noch in Form von Abrechnungs‑ und Korrekturprozessen für das Jahr 2023 nach.
Praktische Tipps (kurz)
- Jahresabrechnung 2023 prüfen: Stimmen Kontingent (80 %), gedeckelte Preise (40/12/9,5 ct) und Anteile? Weicht etwas ab, fordere eine Erläuterung/Korrektur.
 - Jetzt aktiv sparen: 2025 zählt wieder der Marktpreis – Tarife vergleichen, Boni/Preisgarantien prüfen, Verbrauch senken (Standby, Heizkurve, Warmwasser). Ein niedriger Verbrauch bleibt der beste „Preisdeckel“.
 
