Grundversorgung bezeichnet die gesetzlich geregelte Standardbelieferung mit Strom oder Gas für Haushaltskund:innen durch den örtlichen Grundversorger – in der Regel das größte Energieversorgungsunternehmen im Netzgebiet. Wer keinen anderen Liefervertrag abschließt, wird automatisch in der Grundversorgung beliefert. Sie stellt sicher, dass der Energiebezug nicht an Formalitäten scheitert und fungiert damit als Basisschutz des Energiemarkts. Von der Grundversorgung zu unterscheiden ist die Ersatzversorgung: Sie greift nur vorübergehend (maximal drei Monate), etwa bei Lieferantenwechseln oder Ausfällen, während die Grundversorgung unbefristet läuft.
Wie wird der Grundversorger bestimmt?
Alle drei Jahre ermittelt der Netzbetreiber, welcher Lieferant die meisten Haushaltskund:innen im Netzgebiet versorgt; dieses Unternehmen wird als Grundversorger festgelegt und veröffentlicht. Für Verbraucher:innen bedeutet das: Beim Einzug oder nach Auslaufen eines Sondervertrags übernimmt automatisch der Grundversorger, sofern kein anderer Tarif gewählt wird. Eine aktive Anmeldung ist häufig nicht nötig – wichtig ist jedoch, Zählernummer und Zählerstand zum Start zu dokumentieren, damit die Abrechnung korrekt erfolgt.
Preise, Konditionen und Kündigung
Grundversorgungstarife sind flexibel und können vom Versorger mit Vorlauf angepasst werden; Preisgarantien sind unüblich. Im Vergleich zu Sonderverträgen (Aktions‑ oder Laufzeittarife) liegen die Arbeitspreise häufig höher. Positiv: Die Kündigungsfrist ist kurz – in der Regel zwei Wochen – und es gibt keine Mindestlaufzeit. Wer aktiv wechselt, kann daher nahezu jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. Abschläge basieren auf dem prognostizierten Jahresverbrauch; sie lassen sich bei veränderten Lebensumständen (Homeoffice, Geräte, Personenanzahl) anpassen.
Abgrenzung zur Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist der Notmodus, wenn Energie bezogen wird, ohne dass ein wirksamer Liefervertrag besteht (z. B. direkt nach Einzug oder bei Lieferanten‑Insolvenzen). Sie ist teurer, kurzfristig änderbar und auf drei Monate begrenzt. Wird innerhalb dieser Zeit kein Vertrag geschlossen, folgt automatisch die Grundversorgung. In beiden Fällen informiert der Versorger über Preise und Bedingungen; allerdings ist der Kostenvorteil meist in Sondertarifen am größten.
Rechte und Pflichten in der Grundversorgung
Als Haushaltskund:in hast du Anspruch auf Transparenz bei Preisen, Preisänderungen und Abrechnungen. Der Versorger muss Konditionen öffentlich zugänglich machen und Änderungen rechtzeitig mitteilen. Du bist verpflichtet, korrekte Angaben zu machen (Name, Anschrift, Zählernummer, Einzugsdatum) und Abschläge/Rechnungen fristgerecht zu zahlen. Bei Zahlungsrückständen gelten gesetzliche Mahn‑ und Sperrfristen; eine Liefersperre ist erst nach mehrfacher Ankündigung und unter strengen Voraussetzungen zulässig. Ein Widerspruch gegen die Rechnung ist möglich – zahle unstrittige Beträge und fordere Belege/Erklärungen für die restlichen Positionen an.
Wechsel aus der Grundversorgung: so gehst du vor
- Zählerstand prüfen & Tarif vergleichen: Aktuellen Stand notieren und Angebote für Grundversorger‑Sondertarife sowie Alternativanbieter prüfen – auf Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus und Preisgarantie achten.
- Neuen Vertrag abschließen & Abschläge anpassen: Lieferbeginn festlegen (auch zum Monatsanfang sinnvoll), Bestätigung abwarten und beim alten Anbieter nur noch die Schlussrechnung begleichen. Bei Verbrauchsänderungen Abschlagshöhe aktualisieren lassen.
Typische Fragen
Ist die Grundversorgung immer teurer? Nicht zwingend, aber häufig. Temporäre Marktlagen können Ausnahmen bringen, deshalb lohnt der Vergleich.
Brauche ich eine Bonitätsprüfung? In der Grundversorgung ist der Zugang niedrigschwellig; Bonitätsprüfungen und Vorauszahlungen sind möglich, aber stärker reglementiert als bei Sonderverträgen.
Was passiert bei Umzug? Am neuen Wohnort gilt der dortige Grundversorger. Melde Einzugsdatum, Adresse und Zählerdaten – ansonsten erfolgt die Zuordnung über den Netzbetreiber.
Kann der Versorger einfach sperren? Nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen, nach Mahnung und Fristsetzung; Sozial‑ und Härtefallregelungen sind zu beachten.
Praktische Tipps
- Nicht im Basistarif verharren: Die Grundversorgung ist bequem, aber selten günstig. Prüfe regelmäßig Alternativen und nutze Sondertarife mit Preisgarantie oder Bonus, sofern sie zu deinem Verbrauchsprofil passen.
- Abrechnung kontrollieren: Stimmen Zählernummer, Zählerstände und Zeiträume? Korrigiere Fehler schriftlich und bewahre Belege (Einzugsprotokoll, Fotos) auf. Bei deutlichen Preisänderungen den Versorgerwechsel erneut prüfen.