Preisgarantie

Eine Preisgarantie verspricht, dass ein Anbieter den Preis eines Produkts oder Tarifs für einen bestimmten Zeitraum nicht erhöht – oder nur für klar definierte Teile. Im Energiemarkt bezieht sich das meist auf Arbeitspreis (ct/kWh) und Grundpreis (€/Monat). Wichtig: Preisgarantie bedeutet nicht automatisch Vollschutz. Je nach Form sind Steuern, Abgaben und Netzentgelte ausgenommen; steigt einer dieser Bestandteile, kann sich trotz „Garantie“ der Endpreis verändern. Auch in Telekommunikation, Versicherungen, Streaming & Co. gibt es Preisgarantien oder Preisfixierungen, oft mit ähnlichen Ausnahmen.

So funktioniert eine Preisgarantie

Die Garantie ist vertraglich geregelt und an eine Laufzeit gebunden (z. B. 12, 18 oder 24 Monate). Innerhalb dieser Zeit verzichtet der Anbieter ganz oder teilweise auf Preisanpassungen. Häufig beginnt die Garantie erst mit dem Belieferungs‑/Leistungsstart. Endet die Laufzeit, kann der Anbieter die Preise anpassen; Verbraucher:innen haben bei Erhöhungen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. In einigen Verträgen verlängern sich Laufzeit und Garantie automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird – Fristen beachten.

Arten der Preisgarantie (kompakt)

  • Vollpreisgarantie: Deckt Energie/Leistung, Vertrieb/Marche und staatliche Bestandteile (Steuern/Abgaben/Umlagen) sowie Netzentgelte ab. Preiserhöhungen sind innerhalb der Laufzeit ausgeschlossen. Selten und meist teurer.
  • Eingeschränkte Preisgarantie: Deckt Beschaffung/Vertrieb; ausgenommen sind staatliche Bestandteile und oft Netzentgelte. Steigen diese, darf der Endpreis trotz Garantie angepasst werden – üblich im Energiemarkt.
  • Preisfixierung/Preisbindung: Synonym gebraucht; im Detail auf den garantierten Umfang achten. Dynamische Tarife (börsenindiziert) haben keine Preisgarantie, sie schwanken planmäßig.

Was ist garantiert – brutto oder netto?

Gerade bei Energie ist entscheidend, ob die Garantie sich auf Bruttopreise (inkl. MwSt.) oder auf Nettoarbeitspreise bezieht. Wird z. B. die Mehrwertsteuer politisch angepasst, ist bei eingeschränkter Garantie eine Weitergabe zulässig. Auch neue Umlagen oder geänderte Netzentgelte können den Endpreis verändern. Lies die Preisanpassungsklausel: Seriöse Anbieter nennen klar, welche Bestandteile fix sind und welche durchgereicht werden dürfen.

Laufzeit, Kündigung & Sonderkündigungsrecht

Preisgarantien sind an Mindestvertragslaufzeiten gekoppelt; die Garantiezeit kann gleich lang oder kürzer sein (z. B. 24 Monate Vertrag, 12 Monate Garantie). Läuft die Garantie aus, kann der Anbieter neue Preise ankündigen. Bei Preiserhöhungen steht dir in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu; die Frist ist gesetzlich bzw. vertraglich geregelt. Achte auf die Form der Mitteilung (Brief, E‑Mail, Kundenportal) und das Wirksamkeitsdatum. Wer aktiv vergleicht, findet oft Sondertarife mit frischer Garantie.

Wechselwirkung mit Bonus & Grundpreis

Neukunden‑ oder Wechselboni machen Tarife trotz höherem Grund‑ oder Arbeitspreis kurzfristig attraktiv. Mit Preisgarantie entsteht Planungssicherheit, aber ein hoher Grundpreis kann bei niedrigem Verbrauch die Ersparnis aufessen. Umgekehrt ist bei hohem Verbrauch der Arbeitspreis ausschlaggebend. Rechne immer die Gesamtkosten über die Garantiedauer (inkl. Boni, Laufzeit, Mindestabnahme). Für Haushalte mit flexiblen Lasten (Wärmepumpe, E‑Auto) können dynamische Tarife ohne Garantie günstiger sein – aber nur mit aktivem Lastmanagement.

Häufige Fallstricke

In AGB finden sich manchmal Index‑Klauseln (z. B. an Netzkosten geknüpft) oder Preisgleitklauseln, die eine „Garantie“ faktisch relativieren. Achte auf Preisänderungsrechte bei außergewöhnlichen Ereignissen (Force Majeure), Vorauszahlungen und Kautionen. Bei Anbieterwechseln kann die Garantie erst mit tatsächlichem Lieferbeginn laufen – Verzögerungen verschieben das Startdatum. Prüfe außerdem, ob bei Umzug die Garantie mitziehbar ist.

In 6 Schritten zur passenden Preisgarantie

  1. Bestandteile lesen: Deckt die Garantie alle oder nur einige Preisanteile? Brutto vs. netto klären.
  2. Laufzeit & Fristen prüfen: Garantiedauer, Vertragslänge, Verlängerung, Kündigungsfrist.
  3. Gesamtkosten kalkulieren: Arbeitspreis × Verbrauch + Grundpreis × Monate – Boni/Startgutschriften realistisch einrechnen.
  4. Sonderkündigungsrecht sichern: Bedingungen bei Preiserhöhung/Umzug/Leistungsänderung verstehen.
  5. Bonität & Stabilität des Anbieters: Historie, Kundenservice, Preisanpassungspraxis.
  6. Alternativen abwägen: Dynamische Tarife oder kurze Bindungen können bei sinkenden Marktpreisen vorteilhaft sein.

Fazit

Eine Preisgarantie bietet Planungssicherheit, ersetzt aber nicht den Preisvergleich. Wer den Garantieumfang versteht, Gesamtkosten rechnet und Fristen im Blick behält, schützt sich effektiv vor bösen Überraschungen – ohne Chancen auf günstigere Marktpreise zu verpassen.

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