Kurzdefinition: Die Tilgungsrate ist der Rückzahlungsanteil einer Kreditrate. Bei klassischen Annuitätendarlehen (z. B. Baufinanzierungen) besteht jede Monats‑ oder Jahresrate aus Zinsen + Tilgung. Während die Rate konstant bleibt, sinkt der Zinsanteil mit der Zeit – und der Tilgungsanteil (Tilgungsrate) steigt.
Abgrenzung Tilgungsrate vs. Tilgungssatz: Der Tilgungssatz ist eine Prozentangabe bezogen auf die anfängliche Darlehenssumme (z. B. 2 % p. a.). Die Tilgungsrate ist der Geldbetrag innerhalb der Rate, der die Restschuld mindert und sich über die Laufzeit verändert.
Formel & Mechanik (Annuität):
Rate = Zinsen + Tilgung.
Zinsen_t = Restschuld_{t‑1} × Sollzins.
Tilgungsrate_t = Rate − Zinsen_t.
Restschuld_t = Restschuld_{t‑1} − Tilgungsrate_t.
Die konstante Rate (Annuität) ergibt sich aus:
Rate = Darlehen × ,
wobei i der Periodenzins (z. B. Monatszins) und n die Anzahl der Raten ist.
Beispiel (vereinfacht, jährlich): Darlehen 300.000 €, Sollzins 3 % p. a., anfänglicher Tilgungssatz 2 % p. a. → erste Jahresrate = 5 % von 300.000 € = 15.000 €. Davon 9.000 € Zinsen (3 %) und 6.000 € Tilgungsrate (2 %). Im zweiten Jahr sinken die Zinsen (Restschuld kleiner), die Tilgungsrate steigt – die Rate bleibt konstant.
Einflussgrößen:
- Anfänglicher Tilgungssatz: Höherer Satz ⇒ schnellere Schuldenreduktion, kürzere Laufzeit, weniger Gesamtzinsen – aber höhere laufende Rate.
 - Sondertilgungen: Zusätzliche Tilgungsraten verkürzen die Restschuld und sparen Zinsen; vertragliche Grenzen/Fristen beachten.
 - Zinsbindung & Anschlusszins: Nach Ablauf der Bindung beeinflusst der neue Sollzins die künftige Zins‑/Tilgungsaufteilung.
 
Praxis‑Tipps: Tilgungsplan prüfen (jährliche Restschuld, Zins‑/Tilgungsanteile), Sondertilgungsoptionen sichern (z. B. 5 % p. a.), Tilgung bei Gehaltsanstieg erhöhen (Ratenanpassung). Ziel: Gesamtzinskosten minimieren bei tragbarer Monatsbelastung.
