Anschlussgebühr

Die Anschlussgebühr (auch Aktivierungs‑/Bereitstellungsentgelt) ist eine einmalige Zahlung beim Start eines Vertrags oder Dienstes, z. B. Mobilfunk, Festnetz/Internet, Pay‑TV, Fitnessstudio oder Banking‑Karten. Sie soll Kosten für Einrichtung, Ident‑/Portierungsprozesse, SIM‑/Karten‑/Router‑Provisionierung und Systemanlage decken. Üblich sind feste Beträge, die bei Neuabschluss fällig werden; bei Tarifwechseln im Bestand fällt sie je nach Anbieter nicht oder nur bei Neuaktivierung an. Rechtlich muss die Gebühr klar ausgewiesen werden (Preis‑/Leistungsverzeichnis) und darf nicht „versteckt“ im Grundpreis landen.

So sparst du sie häufig ein: Achte auf Aktionszeiträume mit Anschlussgebühr‑Erstattung, Online‑Bestellvorteile, App‑Erstattungen (z. B. innerhalb von 30 Tagen), Kombi‑Rabatte sowie junge‑Leute‑ oder Firmenprogramme. Prüfe, ob Prepaid‑ oder monatlich kündbare SIM‑Only‑Tarife ohne Anschlussentgelt verfügbar sind. Bei Portierung/Rufnummernmitnahme gibt es oft Startguthaben, das die Gebühr ausgleicht. Tipp: Abschlusskosten immer in die Gesamtkosten über 24 Monate einrechnen – so erkennst du, ob der vermeintlich günstige Grundpreis durch eine hohe Anschlussgebühr relativiert wird.

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